Das Upgrade zum Autoführerschein ( B196 )

Achtung dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands.
Fahrten im Ausland sind nicht erlaubt.

Es gilt nicht die Stufenregelung*



Folgende Voraussetzungen müssen für den B196 erfüllt werden:

 

 mindestens 25 Jahre alt

seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz des B Führerscheines

 

 

Der Gesetzgeber sieht folgende Ausbildungsteile für den B196 vor

Theoretischer Teil
4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
klassenspezifischer Motorradunterricht

Praktischer Teil

mindestens
5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten bestehend aus:

Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben)

Stadt-, Überland- und 

Autobahnfahrten

 

Keine Theorieprüfung
Keine Praxisprüfung




Nach Beendigung der Ausbildung erhälst du eine Bescheinigung von uns zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt.


 

 *Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.

 Möchtest Du zu einem späteren Zeitpunkt den A2 oder A Führerschein erwerben, gilt für dich nicht die Stufenregelung.
Du musst dann den Theorieunterricht besuchen und eine Theorieprüfung und Praxisprüfung ablegen.