Achtung dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands.
Fahrten im Ausland sind nicht erlaubt.
Es gilt nicht die Stufenregelung*
Folgende Voraussetzungen müssen für den B196 erfüllt werden:
mindestens 25 Jahre alt
seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz des B Führerscheines
Der Gesetzgeber sieht folgende Ausbildungsteile für den B196 vor
Theoretischer Teil
4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
klassenspezifischer Motorradunterricht
Praktischer Teil
mindestens
5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten bestehend aus:
Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben)
Stadt-, Überland- und
Autobahnfahrten
Keine Theorieprüfung
Keine Praxisprüfung
Nach Beendigung der Ausbildung erhälst du eine Bescheinigung von uns zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt.
*Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.
Möchtest Du zu einem späteren Zeitpunkt den A2 oder A Führerschein erwerben, gilt für dich nicht die Stufenregelung.
Du musst dann den Theorieunterricht besuchen und eine Theorieprüfung und Praxisprüfung ablegen.